Zum Inhalt springen.
Zur Navigation springen.

» HomeOrtschaftsratAufgaben

Aufgaben

Im Zuge der Gemeindereform 1975 wurden ehemals selbstständige Gemeinden in größere Städte eingemeindet. Da nun diese Gemeinden ihre Selbstständigkeit aufgeben mussten, wurde ihnen in der Gemeindeordnung (§ 67 - § 76) die Möglichkeit der Ortschaftsverfassung gegeben. Dies bedeutet eine örtliche Verwaltung in Gundelsheim und einen Ortschaftsrat als eigenständiges Beschlussorgan für den örtlichen Bereich.

Die räumliche Abgrenzung der Ortschaften, die Zahl der Mitglieder des Ortschaftsrates und die über die gesetzlichen Vorgaben hinaus möglichen Entscheidungsbefugnisse sind in der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Obergriesheim in die Stadt Gundelsheim vom 1.1.1975 geregelt bzw. in der Gemeindeordnung. Hierin verpflichtete sich u.a. die Stadt Gundelsheim Obergriesheim die gleiche Unterstützung und Förderung zukommen zu lassen wie im übrigen Stadtgebiet.

In Obergriesheim war bis zum 31.12.1974 Herr Rudolf Ballmann Bürgermeister und wurde zum 01.01.1975 durch Heinrich Link als ersten Ortsvorsteher abgelöst. Seit 01.08.2019 hält wiederum Faiza Schardey das Amt der Ortvorsteherin inne.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Nach § 70 hat der Ortschaftsrat die Gundelsheimer Verwaltung zu beraten.
Ebenso ist er zu wichtigen Angelegenheiten, die Obergriesheim betreffen, zu hören,
insbesondere zu :

Veranschlagung von Haushaltsmitteln
Aufstellung von Bebauungsplänen

-> Bau, Erweiterung, Benützung oder Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen

-> Bau und Unterhaltung von Straßen und Wirtschaftswegen

-> Jagdverpachtung;

Der Ortschaftsrat besteht aus sechs Mitgliedern.

Die Obergriesheimer Gemeinderäte nehmen an den Verhandlungen des Ortschaftsrats mit beratender Stimme teil.
Die Ortschaftsräte werden nach den für die Wahl der Gemeinderäte geltenden Vorschriften für fünf Jahre gewählt.

Der Ortsvorsteher und sein Stellvertreter werden nach der Wahl der Ortschaftsräte vom Gemeinderat auf Vorschlag des Ortschaftsrats aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger, der Stellvertreter aus der Mitte des Ortschaftsrats gewählt.

Termine

News

Im Moment sind keine Neuigkeiten vorhanden.
Gewerbe Obergriesheim: